1. Definition

Eine international einheitliche Definition von Cloud Computing existiert aktuell nicht. Eine allgemein anerkannte Definition ist folgende:

Cloud Computing ist eine Form der bedarfsgerechten und flexiblen Nutzung von IT-Leistungen. Diese werden in Echtzeit als Service über das Internet bereitgestellt und nach Nutzung abgerechnet.
— Definition lt. BITKOM[1]

2. Cloud Services

Bereitgestellt werden:

2.1. SaaS

Stellt bereit

Anwendungen

Nutzer

Nutzer sind meist Fachabteilungen, Wissensarbeiter, Privatkunden

2.2. PaaS

Stellt bereit

Plattformen für Anwendungsentwicklung und Betrieb

Nutzer

Nutzer sind meist Anwendungsentwickler oder Integratoren

2.3. IaaS

Stellt bereit

Basisinfratsruktur

Nutzer

Nutzer sind meist IT-Betriebe und -dienstleister

2.4. XaaS

Stellt bereit

Weitere Mietmodelle, die bspw. die obigen erweitern oder nur einzelne Teilbereiche dieser Modelle bereitstellen.

Cloud Computing

3. Formen der Bereitstellung

3.1. Private Cloud

  • Wird vom Kunden betrieben (im eigenen Rechenzentrum oder bei externem Dienstleister)

  • Bereitstellung via Intranet

  • Zugriff nur für den Kunden, autorisierte Geschäftspartner und Lieferanten

3.2. Public Cloud

  • Betrieb durch einen IT-Dienstleister

  • Bereitstellung via Internet

  • steht (üblicherweise als "pay per use") allen Kunden des IT-Dienstleisters zur Verfügung

3.3. Hybrid Cloud

  • Mischform aus Private und Public CLoud

  • dabei orchestriert meist eine zentrale Instanz Dienste, die auf den verschiedensten Wegen bereitgestellt werden

3.4. Community Cloud

  • Cloud-Architektur, die von mehreren Unternehmen gemeinsam betrieben wird und nur für einen bechränkten Nutzerkreis zur Verfügung steht


1. Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche